Um Anspruch auf die Homeoffice Pauschale zu haben, muss der Arbeitnehmer im Jahr 2020 für mindestens einen Monat von zu Hause aus gearbeitet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber dies angeordnet hat oder ob es aufgrund der Pandemie notwendig war.
Außerdem ist die Homeoffice Pauschale auf Arbeitnehmer beschränkt, die nicht bereits von ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Erstattung für ihre Ausgaben erhalten haben.